Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln die Nutzung der Plenea-Plattform durch gewerbliche Kunden (Tenants — typischerweise Sportordinationen, Stützpunkte, Kliniken oder Einzel-Trainer:innen).
1. Vertragsparteien
Michael Koller, Dr. Robert Fritz, Manfred Buxbaum und Tim Schneider (Alserstraße 27/6, 1080 Wien, Österreich; gemeinsam handelnd unter der Marke Plenea, eine Gesellschaft ist in Gründung — nachfolgend „Plenea“) stellen die SaaS-Plattform bereit; der „Tenant“ betreibt die Plattform für seine eigenen Athlet:innen und ist deren Datenschutz-Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Plenea ist Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO; Muster des AV-Vertrags, verbindlicher Abschluss in der App unter Einstellungen → Datenschutz).
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch Annahme einer Einladung, die wir nach einer Demo-Anfrage ausstellen (Trial), oder durch individuelle Beauftragung. Eine Selbstregistrierung ist derzeit nicht möglich. Trial-Konten werden nach Ablauf read-only geschaltet; Daten bleiben erhalten. Ein kostenpflichtiger Plan wird durch explizite Auswahl (oder bis Stripe-Onboarding durch Rechnungsstellung per E-Mail) aktiviert.
3. Plan-Modelle
- Trial — 30 Tage kostenlos, sofern keine andere Laufzeit vereinbart ist. Nach Ablauf bleibt das Konto lesbar, neue kostenpflichtige Nutzung ist gesperrt.
- Free — kein monatlicher Grundpreis. Diagnostiktests und aktive Plan-Athlet:innen werden nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet.
- Solo — 89,00 €/Monat oder 890,00 €/Jahr zzgl. USt, inklusive 5 Tests und 10 betreuten Personen mit aktivem Trainingsplan. Mehrverbrauch wird je Einheit abgerechnet.
- Praxis Suite — 189,00 €/Monat oder 1.890,00 €/Jahr zzgl. USt, inklusive 25 Tests und 30 betreuten Personen mit aktivem Trainingsplan. Mehrverbrauch wird je Einheit abgerechnet.
- Enterprise — Integrationen, Service-Level und Konditionen nach individueller Vereinbarung.
Die je Plan geltenden Stückpreise und enthaltenen KI-Kontingente werden vor der Buchung auf der Abrechnungsseite ausgewiesen. Zusätzliche KI-Credits gibt es als Credit-Pakete; auf Wunsch werden sie automatisch nachgekauft, höchstens bis zu einem vom Tenant festgelegten Monatsbudget. Auch Free wird über die Abrechnungsseite mit einer hinterlegten Zahlungsmethode (Karte oder SEPA) abgeschlossen; ohne Abo mit Zahlungsmethode sind nach der Testphase keine kostenpflichtigen Nutzungen möglich. Abgerechnet wird monatlich nachträglich per Rechnung; nach Freischaltung der Zahlungsabwicklung über Stripe. Der Grundpreis kann monatlich oder jährlich bezahlt werden; die Verbrauchsperiode bleibt in beiden Fällen der Kalendermonat.
4. Leistungen
Plenea stellt die Leistungsdiagnostik-, Trainingsplan-, Anamnese-, Sportmedizin- und Scheduling-Module nach vertraglich vereinbartem Plan-Modell zur Verfügung. Die zentrale Anwendung und Datenbank werden bei Hetzner in Helsinki (EU) betrieben; KI-Inhalte werden ausschließlich von Mistral am europäischen Endpunkt in der EU bzw. EFTA verarbeitet. Andere angebundene Dienste können Daten auch außerhalb Europas verarbeiten (siehe Verzeichnis der Unterauftragnehmer). Datenbank-Sicherungen werden täglich erstellt. Verfügbarkeits-, Wiederherstellungs- und Supportzusagen (Service-Level) gelten nur, soweit sie individuell vereinbart sind.
5. Pflichten des Tenants
- Aktuelle Kontaktdaten und Rechnungsadresse pflegen (unter /settings).
- Einwilligungen der Athlet:innen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten einholen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Plenea stellt dafür einen Portal-Flow bereit.
- Zugangsdaten (insbesondere Admin-Konto, API-Keys) vertraulich behandeln. Zwei-Faktor-Anmeldung steht in allen Plänen zur Verfügung und kann tenant-weit erzwungen werden.
- Bei Datenschutz-Vorfällen Plenea unverzüglich informieren (→ Breach-Runbook, interne Reaktionszeit 24 h).
6. AI-Nutzung
Alle AI-Empfehlungen sind Entscheidungsunterstützungen, keine Diagnosen. Menschliche Aufsicht ist nach Risiko gestaffelt: plan- und medizinisch relevante Ausgaben durchlaufen eine Trainer- bzw. Arztfreigabe, bevor sie die Athlet:in erreichen; einfache Coaching-Antworten und die regelbasierte Plan-Anpassung laufen ohne Einzel-Freigabe. Eine persönliche Prüfung jeder einzelnen Ausgabe wird nicht zugesagt. Der Tenant kann AI für seinen Zugang deaktivieren. Personenbezogene AI-Funktionen für Athlet:innen setzen deren aktuelle ausdrückliche Einwilligung voraus; ein Widerruf sperrt neue personenbezogene AI-Verarbeitungen.
7. Haftung
Plenea haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für vertragswesentliche Pflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie höchstens auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßigen Backups notwendig gewesen wäre (Tagessicherung, siehe Retention-Policy).
8. Kündigung und Datenexport
Monatliche Grundpreise sind zum Ende der laufenden Monatsperiode, jährliche Grundpreise zum Ende der laufenden Jahresperiode kündbar (Trials jederzeit). Ein Wechsel in einen höheren Tarif oder von monatlicher auf jährliche Zahlung wirkt sofort: der neue Grundpreis wird ab dem Wechseltag anteilig berechnet, der bisherige anteilig gutgeschrieben. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder von jährlicher auf monatliche Zahlung wird zum Ende der bezahlten Periode wirksam. Bitte exportiere benötigte Daten vor dem Vertragsende. Danach beginnt eine 30-Tage-Schonfrist; anschließend werden die Gesundheitsdaten und zugehörigen Dateien vollständig gelöscht. Es gibt keinen pauschalen pseudonymisierten Diagnostikpool. Die für deine Praxis gehosteten Belege werden nach Export mitgelöscht. Eigene Plattformrechnungen werden nur im konkret erforderlichen Umfang und mit eigener Frist aufbewahrt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien.
Stand: 2026-11-01. Weitere Rechtsdokumente: Datenschutz · Impressum.